... schaden bekanntlich der Gesundheit.
Ein generelles Alkoholverbot möchten wir nicht aussprechen. Um jedoch die schädliche Auswirkung des Alkoholkonsums möglichst gering zu halten, haben wir für unsere Klinik folgende Regelungen getroffen:
- Ein ärztlich ausgesprochenes Alkoholverbot ist strikt zu beachten.
- Von Montag bis Freitag ist der Konsum von Alkohol untersagt.
- Der Konsum von hochprozentigen Getränken (Spirituosen, Liköre, Südweine etc.) ist untersagt.
- Auf der Klinikanlage und in den Zimmern ist der Alkoholkonsum grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht das Aufbewahren von Alkohol.
- Akzeptiert wird der Konsum von alkoholfreiem Bier oder alkoholfreiem Sekt.
- Toleriert werden am Samstag und Sonntag jeweils entweder 1 Flasche Bier oder 0,25 l Wein oder 0,25 l Sekt.
Dies wird allerdings nur außerhalb des Klinikgeländes toleriert.
Es gilt in allen Gebäuden und insbesondere in den Zimmern absolutes Rauchverbot! Wenn Sie rauchen möchten, nutzen Sie dafür bitte ausschließlich unseren Raucherpavillon rechts neben dem Schlossgebäude.
Sollte durch Nichtbeachtung die Brandmeldeanlage ausgelöst werden, müssen Sie die Kosten der Einsatzkräfte tragen.
Drogen (und auch Cannabis) und nicht ärztlich verordnete Medikamente (oder Cannabis etc.) sind nicht gestattet.
Der Verstoß gegen diese Regeln hat disziplinarische Konsequenzen zur Folge, bis hin zur sofortigen Entlassung.