Beurlaubungen während des stationären Aufenthaltes sind grundsätzlich auf Anweisung der Leistungsträger nicht möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Sie beim Chefarzt kurzzeitigen Urlaub beantragen. (Auszug aus dem Leitfaden der DRV: „Urlaub ist während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation grundsätzlich nicht zu gewähren. In Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener schwerer Erkrankung oder bei Tod nächster Angehöriger kann der Chefarzt den Versicherten bis höchstens 3 Tage einschließlich der Reisetage beurlauben. Bei einer längeren Abwesenheit ist der Versicherte zu entlassen!“)